robit_slide_bild5

AGB

ROBIT – Feuchtigkeitssperre für erdberührte Räume

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die allgemeinen Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Offerte.

1. Planunterlagen

Grundriss mit Bezeichung der zu isolierenden Flächen. Wegskizze bei Bauten mit unbestimmter Adresse.

2. Zufahrtsmöglichkeiten

Für Lieferwagen vorausgesetzt. Allfällige Kranbenützung, Seilbahntransporte oder dgl. gehen zu Lasten der Bauherrschaft. Zugang zu den zu isolierenden Räumen durch Treppe notwendig.

3. Betonbeschaffenheit

Sauber abgerieben resp. abtaloschiert, ohne Kiesnester, mindestens drei Tagen alt, nicht nass. Zusätzliche Bitumenausgleichsschicht bei rauer Betonoberfläche; Verrechnung nach Materialverbrauch.

4. Offertpreise

Die Offertpreise basieren auf den uns heute bekannten Lohn- und Materialkosten. Allfällige Erhöhungen gehen zu Lasten der Bauherrschaft.

5. Arbeitsdurchführung

8 Arbeitstage nach Abruf. Im Vertrag oder Bauprogramm vermerkte Termine müssen 5 Arbeitstage vorher telefonisch bestätigt werden .

6. Wärmedämmung

In Form von Dämmplatten. Die Wärmedämmung wird in heissen Bitumen verlegt und bildet gleichzeitig einen Schutz gegen mechanische Beschädigung der Feuchtigkeitsisolierung.

7. Ausmass

Die ROBIT- Isolierung wird in Abwicklung gemessen.

8. Garantie

Gegen kapillare und diffuse Feuchtigkeit, nach SIA, ausgenommen: Wasserdruck gegen die Gebäudekonstruktion infolge mangelhafter oder fehlender Sickerleitung. Mechanische Beschädigung während oder nach der Bauzeit. Kondensatbildung infolge ungenügender Wärmedämmung.
Versicherungsgarantie bei Auftragssummen ab Fr. 10’000.- Firmengarantie bei Auftragssummen unter Fr. 10’000.-

9. Baureklame

Teilnahme bei Auftragssummen ab Fr. 10’000.-

Robit AG

Isolierungen
Spitalstrasse 68
8630 Rüti

Telefon +41 55 241 31 31

Niederlassung Zunzgen BL
Telefon +41 61 971 17 27

Niederlassung Frauenfeld TG
Telefon +41 52 720 10 02